Neues im Oktober 2022

Neues im Oktober 2022

Im Oktober 2022 gibt es für viele mehr Geld, was angesichts der Inflation auch dringend nötig ist. Zudem rückt mit dem Herbst auch die Corona-Pandemie wieder stärker ins Blickfeld. Zum Schutz vor der Infektionskrankheit gelten neue Regeln.

12 Euro Mindestlohn – die dritte Erhöhung in diesem Jahr

Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Oktober 2022 auf 12 Euro brutto pro Stunde. Es ist bereits die dritte Erhöhung in diesem Jahr. Seit der Mindestlohn zum 1. Januar 2015 eingeführt wurde, prüft regelmäßig eine Mindestlohnkommission, ob Anpassungen notwendig sind. Gemäß ihrer letzten Empfehlung wurde der Mindestlohn zum 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro brutto pro Stunde angehoben. Erst zu Beginn des Jahres war der Mindestlohn auf 9,82 Euro gestiegen.

Auch aufgrund der hohen Inflation hat die Bundesregierung mit dem Mindestlohngesetz eine Erhöhung auf 12 Euro beschlossen, die ab Oktober gilt. 22 Prozent aller Beschäftigtenverhältnisse sind davon berührt, wie das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung ermittelt hat.

Keinen Anspruch auf den Mindestlohn haben nach Paragraf 22 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) zufolge:

  • Pflichtpraktikanten und -innen
  • Praktikanten und -innen, deren Praktikum 3 Monate oder kürzer dauert
  • Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung
  • Menschen für ihr Ehrenamt
  • Auszubildende
  • Langzeitarbeitslose in den ersten 6 Arbeitsmonaten
  • Freiberufler und Selbstständige

Datum gesetzlich inflationsbereinigt
ab 01.01.2015 8,50 8,50
ab 01.01.2017 8,84 8,75
ab 01.01.2019 9,19 8,81
ab 01.01.2020 9,35 8,84
ab 01.01.2021 9,50 8,93
ab 01.07.2021 9,60 8,89
ab 01.01.2022 9,82 8,96
ab 01.07.2022 10,45 9,16

520 Euro im Minijob verdienen

Die Verdienstgrenze für Minijobs erhöht sich zum 1. Oktober 2022 von 450 Euro auf 520 Euro. Damit ist trotz des steigenden Mindestlohns eine Arbeitszeit von 10 Stunden pro Woche möglich. Künftig ist die Minijob-Grenze an den Mindestlohn gekoppelt. Für den Minijob müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unter bestimmten Umständen keine Sozialabgaben und Steuern zahlen. Brutto ist netto. Alles Wichtige zu Minijobs lesen Sie hier.

Bis 1.600 Euro: Anpassung auch beim Midijob

Parallel zum Mindestlohn und zum Minijob gibt es auch Veränderungen beim Midijob. Die Midijob-Grenze reicht ab Oktober 2022 von 521 Euro bis 1.600 Euro brutto pro Monat (bisher 1.300 Euro). Bei Bruttogehältern in diesem Bereich müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht die vollen Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Auch die Lohnsteuer entfällt unter Umständen.

Für Arbeitgeber gibt es bei den Midijobs zudem eine wesentliche Änderung: Ihr Anteil an den Sozialabgaben steigt mit dem 1. Oktober.

Zum 1. Januar 2023 ist eine neuerliche Erhöhung der Midi-Grenze auf 2.000 Euro vorgesehen.

Mehr BAföG, höhere Einkommensgrenzen, längerer Anspruch

Beim BAföG gibt es gleich mehrere Änderungen:

  • Der BAföG-Satz wird mit Beginn des Wintersemesters 2022/23 erhöht. Der Förderungshöchstsatz liegt künftig bei 934 Euro (bisher 861 Euro).
  • Der Einkommensfreibetrag der Eltern steigt deutlich. Beide Elternteile dürfen zusammen 2415 Euro netto im Monat verdienen, ehe sich der BAföG-Betrag des Kindes reduziert. Für alleinstehende Eltern liegt die Grenze bei 1605 Euro. Dadurch haben mehr Studierende und Auszubildende Anspruch auf BAföG.
  • Die Altersgrenze wird angehoben. Künftig kann BAföG beziehen, wer zu Ausbildungsbeginn nicht älter als 45 Jahre ist.
  • Der Vermögensfreibetrag wird erhöht. BAföG-Beziehende unter 30 Jahren dürfen anrechnungsfrei ein Vermögen von 15.000 Euro haben. Wer älter ist, darf sogar bis zu 45.000 Euro verfügen.

Wann und wie Ihnen BAföG nutzt, erfahren Sie hier.

Kurzarbeitergeld wird verlängert

Die ursprünglich wegen der Corona-Krise erlassenen Sonderregeln zum Kurzarbeitergeld werden verlängert. Sie sollten Ende September 2022 auslaufen, gelten nun aber bis Jahresende. Kurzarbeitergeld kann demnach beantragt werden, wenn mindestens 10 Prozent der Beschäftigten von Arbeitsausfall betroffen sind. Zudem müssen Beschäftigte keine Minusstunden aufbauen.

Neue Corona-Regeln

Mit dem Herbst steigt auch die Gefahr von Corona-Infektionen. Daher gelten ab 1. Oktober neue Schutzmaßnahmen. Es gibt Bundes- und Ländervorschriften.

Bundesweit gilt eine Maskenpflicht:

  • im öffentlichen Personenfernverkehr (FFP2: ab 14 Jahren, medizinische Maske: Kinder ab 6 und Personal)
  • in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen (FFP2)
  • in Arztpraxen für Patientinnen und Patienten (FFP2)

In Krankenhäusern und Pflegeheimen gilt zudem eine Testpflicht.

Die Bundesländer dürfen festlegen, ob und welche Maskenpflicht sie im Nahverkehr, in Innenräumen, Restaurants und Kultureinrichtungen und in Schulen ab Klasse 5 festlegen. Eine Maskenpflicht in Kitas und Schulen bis Klasse 4 ist nicht möglich, dafür aber eine Testpflicht. Sollte es die Lage erfordern, dürfen auch Personenobergrenzen, eine Testpflicht mit Geimpftenausnahme (Impfungen älter als 3 Monate zählen nicht) und Abstandsgebote für öffentlich zugängliche Innenräume, Außenveranstaltungen und in der Gastronomie erlassen werden.

Lockdowns, Betriebs- und Schulschließungen sind nicht mehr vorgesehen.

Schulkinder dürfen nach einer Corona-Infektion ohne ärztliches Attest zurück an die Schule. Es genügt ein negativer Antigen-Selbsttest.

Eltern, die wegen eines kranken Kindes zuhause bleiben müssen, erhalten bis Ende 2023 zusätzliche Kinderkrankentage: 30 Arbeitstage pro Kind und Elternteil. Alleinerziehende erhalten 60 Arbeitstage.

Energieeinsparverordnung Teil 2 – Heizungen im Fokus

Ab Oktober greift eine neue Maßnahme mit dem beeindruckenden Titel „Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung“ (EnSimiMaV). Diese sieht Heizungsprüfungen und -optimierungen vor. Wer ein Gebäude besitzt und mit Erdgas heizt, muss die Anlagen prüfen und optimieren lassen. Zudem werden Unternehmen verpflichtet, Energieeinsparmaßnahmen umzusetzen, die sich unter anderem aus Energieaudits ergeben.

Hier lesen Sie, ob Kamin- und Holzöfen eine Alternative zur Gasheizung sind.

Stöbern auf der Frankfurter Buchmesse

Viel Energie lässt sich beim Lesen von Büchern sparen. Wer nach Inspiration sucht, wird sicher auf der Frankfurter Buchmesse fündig, die am 19. Oktober für das Fachpublikum eröffnet wird. Private Gäste haben vom 21. bis 23. Oktober Zutritt. Gastland ist in diesem Jahr Spanien.

Jetzt noch erledigen: Grundsteuererklärung

Immobilienbesitzende müssen die Grundsteuererklärung bis zum 31. Oktober einreichen. Allerdings könnte es sein, dass die Frist noch verlängert wird, da sich die geforderten Angaben als sehr komplex herausstellt haben.

Winterzeit: Wer hat an der Uhr gedreht – und warum?

Neues im Oktober

Zu guter Letzt bringt der Oktober eine Zeitenwende. Wie jedes Jahr werden am letzten Oktobersonntag die Uhren zurück auf die Winterzeit gestellt. Das heißt, dass sie in der Nacht zum 30. Oktober eine Stunde länger schlafen können, um trotzdem zur gleichen Uhrzeit wie am Vortag aufzuwachen.

Seitdem es einheitliche Standardzeiten in Deutschland gibt, wurde die Zeitumstellung wiederholt eingeführt (1916, 1940, 1980) und abgeschafft (1918, 1950). Entscheidend für die Einführung war jeweils Energieknappheit, sei es in Kriegszeiten oder durch die Ölkrise in den 70ern.

Mittlerweile ist die Zeitumstellung auch ein Wirtschaftsfaktor. Die dauerhafte Winterzeit ist die Normalzeit mit dem Sonnenzenit gegen 12 Uhr. Die meisten Menschen haben jedoch einen Rhythmus, der eher in den Abend hineinverschoben ist. Mit der dauerhaften Winterzeit würde es im Sommer jeden Tag eine Stunde früher dunkel als mit der Sommerzeit. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA) ist daher auch gegen die dauerhafte Winterzeit, weil er Umsatzeinbußen fürchtet, wenn es früher dunkel und kühler wird. Gegen die dauerhafte Sommerzeit wiederum sind unter anderem Bildungsexpertinnen und Schlafmediziner, die einen Sonnenaufgang im Dezember um 9.30 Uhr als nachteilig für den Lernrhythmus sehen.

Ein Tipp, damit Sie sich merken können, ob die Uhr vor- oder zurückgestellt wird: Im Herbst beginnt bei einigen Tieren der Winterschlaf. Auch wir können dann eine Stunde länger schlafen – die Uhr wird von 3 auf 2 Uhr zurückgestellt. Im Frühjahr beginnt die aktive Phase der Winterschläfer – die Uhr wird im März vorgestellt. Im Englischen gibt es dazu die Eselsbrücke mit „fall back“ und „spring ahead“, was zum einen zurückfallen und voranschreiten bedeutet. Zugleich kann es als „Herbst zurück“ und „Frühling vorwärts“ gelesen werden.

(Stand: 29.09.2022)