Neues im November 2019

Neues im November 2019

Martinsfest trifft Herbstidylle – und dann feiern wir am 7. November auch noch den „Umarme-einen-Bären-Tag“. Der November verspricht Gemütlichkeit. Verpassen Sie dabei nicht die Stichtage zum Wechsel der Kfz-Versicherung und zum Antrag für Ihre Lohnsteuerermäßigung. Der Mehraufwand an Bürokratie zahlt sich aus – und Sie haben noch Kohle übrig für den Black Friday und Cyber Monday.

Kfz-Versicherung prüfen

Stimmen die Leistungen, passt der Preis? Der November ist ideal, um Ihren Kfz-Versicherungsvertrag auf Herz und Nieren zu prüfen. Möchten Sie hier zum Jahreswechsel etwas verändern, müssen Sie Ihrer Versicherung bis zum 30. November eine rechtsgültige Kündigung vorlegen. Checken Sie Ihren Vertrag daher rechtzeitig auf Verbesserungsmöglichkeiten. Am besten jetzt.

Oft lohnt sich ein Vergleich auch dann, wenn Sie grundsätzlich mit Ihrer Versicherung zufrieden sind. Denn vor dem Stichtag am 30. November überbieten sich die Versicherungen mit Rabattangeboten oder Zusatzleistungen. Die perfekte Gelegenheit, um ein gutes Angebot einzuholen.

Die Kündigung können Sie per Post, per Fax und bei den meisten Versicherungen auch per E-Mail einreichen. Achten Sie darauf, dass Sie einen Sendebeleg behalten, um Ihre Kündigung nachweisen zu können. Und fordern Sie eine Bestätigung an. Bis zum Jahreswechsel bleibt zwar noch genug Zeit, die neue Versicherung abzuschließen. Wer clever ist, schließt aber erst die neue Versicherung ab, bevor die alte gekündigt wird.

Lohnsteuerermäßigung beantragen

Mehr Geld in der Tasche, ganz ohne Beförderung oder Jobwechsel? Wie das geht? Mit Lohnsteuerermäßigung. Das klingt trocken und riecht nach Bürokratie, hinter dem Wortungetüm verbirgt sich allerdings ein echter Mehrwert. Denn behält Ihr Arbeitgeber weniger Lohnsteuer ein, erhöht sich Ihr Nettoeinkommen.

Und so funktioniert’s: Das Finanzamt kann Ihnen bei entsprechenden Nachweisen einen Freibetrag einräumen. Das bedeutet, dass Sie auf eine bestimmte Summe Ihres Geldes keine Steuern zahlen müssen. Die Freibeträge sollen besonders hohe finanziellen Belastungen ausgleichen. Dazu zählen beispielsweise Unterhaltskosten für Kinder, Fortbildungskosten bei der Arbeit oder Pflegekosten.

Für einen Freibetrag müssen Sie in den meisten Fällen Aufwendungen von mindestens 600 Euro nachweisen. Ist die Ermäßigung einmal gewährt, gilt sie für zwei Jahre. Ändern sich in dieser Zeit Ihre Lebensumstände, müssen Sie das Ihrem Finanzamt melden.

Stichtag: Den Antrag auf Lohnsteuerermäßigung müssen Sie bis zum 30. November bei Ihrem zuständigen Finanzamt einreichen. Die Mühe macht sich allerdings schnell bezahlt, denn schon ab Dezember greift der Freibetrag.

Die eID-Karte kommt

Ab November können sich EU-Bürger mit der neuen Online-Ausweisfunktion des Personalausweises ausweisen. Den Chip im Personalausweis gibt es in Deutschland bereits seit 2017. Neu ist, dass nun auch EU-Bürger und im Ausland lebende Deutsche diese Funktion nutzen können.

Dafür führt die Bundesregierung die sogenannte eID-Karte ein. Die separate Chipkarte speichert über eine Dauer von zehn Jahren die wichtigsten Daten des Inhabers: Name, Anschrift, Geburtsname und, gegebenenfalls, Künstlername.

Die Online-Funktion macht es einfacher, ein Führungszeugnis zu beantragen oder die Steuerklärung übers Internet zu machen. In zweiter Funktion erhöht sie die Sicherheit in der Online-Kommunikation und gibt ihren Nutzern die Möglichkeit, rechtsverbindliche Unterschriften von unterwegs zu leisten.

Elektronische Rechnungen

Die Bundesregierung geht einen weiteren Schritt in Richtung Digitalisierung: Ab 27. November 2019 müssen alle Bundesbehörden elektronische Rechnungen annehmen. Mit der 2017 verabschiedeten E-Rechnungsverordnung will die Regierung ihre Verwaltung modernisieren und Bürokratie abbauen. Die einheitlichen Standards sollen die Handhabung der Rechnungsstellung erleichtern und Unternehmensprozesse optimieren.

Das Gesetz wird ab dem 17. November 2020 auf alle Behörden erweitert, die im Auftrag des Bundes arbeiten. Für Bundesländer und Kommunen gilt die Verordnung allerdings noch nicht.

Neue Qualitätsprüfungen in der Pflege

Jahrelang gab es von allen Seiten Kritik an der ungenauen Pflegeprüfung in Deutschland. Mit der neuen Qualitätsdarstellungsvereinbarung, die ab dem 1. November in Kraft tritt, soll sich das nun ändern.

Bis dato gab es durchweg gute Noten für stationäre Einrichtungen – das neue zweistufige Verfahren soll eventuelle Missstände aufdecken.

Dafür erheben die Heime alle sechs Monate Daten zu unterschiedlichen Themenbereichen. Dazu zählt beispielsweise die Fähigkeit zur selbstständigen Körperpflege oder die Häufigkeit von Stürzen.

Im zweiten Schritt besuchen die Prüfer der Krankenkassen alle 14 Monate die Einrichtungen und vergleichen die erhobenen Daten mit den Qualitätsstandards der Pflege vor Ort. Das Prüfverfahren wird mindestens ein Tag im Voraus angekündigt.

Black Friday: Der Online-Shopping-Marathon startet am 29. November

Der Black Friday lockt besonders im Online-Handel mit großen Rabattaktionen. Immer am Freitag nach Thanksgiving in den USA (dieses Jahr also am 29. November) startend, gelten die Sonderangebote in der Regel bis zum darauffolgenden Montag, dem so genannten Cyber Monday. Dieses Jahr fällt die Aktion auf das erste Adventswochenende. Alle Shoppingfreudigen können die Rabattaktion also direkt für günstige Weihnachtseinkäufe nutzen.

In Deutschland erstmalig 2006 eingeführt, gewinnt der Black Friday Jahr für Jahr an Bedeutung. Bilder von Menschenmassen, die die Shoppingmalls stürmen, wie in den USA, sind hierzulande aber noch nicht zu sehen. Tipp: Vergleichen Sie die Preise, damit das Schnäppchen auch ein Schnäppchen ist.