Das sind die Neuigkeiten im Dezember
Verbraucherinnen und Verbraucher müssen im letzten Monat des Jahres keinen Abschlag für Gas- und Fernwärme zahlen. Wer Rente bezieht, kann sich über eine Energiepreispauschale freuen. Beim Kauf eines E-Autos kann man jetzt noch schnell sparen – und wer Geschenke pünktlich zum Fest verschicken will, sollte die Fristen bei Post und Co. kennen. Das und einiges mehr bringt der Dezember.
So kommt Ihre Weihnachtspost pünktlich zum Fest an
Wer gern Weihnachtsgeschenke und Karten per Post versendet, sollte diverse Fristen kennen, damit die Präsente noch rechtzeitig zum Fest bei Familie und Freunden landen:
- Pakete und Päckchen müssen bis zum 20. Dezember 2022 abgegeben worden sein,
- Briefe müssen bis zum 22. Dezember 2022 vor Briefkastenleerung eingeliefert werden.
Für Sendungen ins Ausland gelten frühere Fristen. Bei anderen Versandhändlern wie beispielsweise Hermes und DPD haben Sie zum Teil noch etwas länger Zeit, um Ihre Geschenke einzuliefern.
Beitragserhöhung: Keine Post mehr von Ihrer Krankenkasse
Apropos Post: Bisher haben Krankenkassen ihre Versicherten immer zum Jahresende per Brief informiert, wenn die Zusatzbeiträge erhöht wurden. Das wird diesmal nicht passieren. Sie müssen sich künftig selbst über die Höhe Ihres Zusatzbeitrags im neuen Jahr informieren, beispielsweise über die Website ihrer Krankenkasse.
Übrigens: Bei einer Beitragserhöhung können Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und zu einer günstigeren Kasse wechseln.
Letzte Chance im Dezember für höhere E-Auto-Förderung
Liebäugeln Sie mit dem Kauf eines Elektroautos? Dann sollten Sie jetzt schnell sein, um noch von den höheren Zuschüssen des Bundes für E-Autos (9.000 Euro bekommen Sie derzeit noch für reine Elektroautos, 6.750 Euro für Plug-in-Hybride) zu profitieren. Ab Januar 2023 werden diese deutlich niedriger ausfallen. Elektroautos, die bis zu 40.000 Euro kosten, werden dann mit 4.500 Euro bezuschusst. Für Fahrzeuge, die bis zu 65.000 Euro kosten, gibt es nur noch 3.000 Euro. Für Plug-in-Hybride gibt es im kommenden Jahr gar keine Förderung mehr, schreibt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa).
Wichtig: Prüfen Sie unbedingt, ob das Auto, dass Sie erwerben wollen, noch förderfähig ist. Die aktuelle Liste dazu finden Sie auf den Seiten des Bafa. Und um die Prämien zu erhalten, müssen Sie das neue E-Auto vor dem 1.1. angemeldet haben.
Ab Dezember will die Bahn häufiger und schneller fahren
Am 11. Dezember ist bei der Deutschen Bahn Fahrplanwechsel. Dank neuer Schnellfahrstrecken, zum Beispiel zwischen Wendlingen und Ulm, sollen Fahrgäste auf wichtigen Abschnitten künftig häufiger und schneller unterwegs sein. Zwischen Prag, Berlin und Zürich soll es zudem eine neue Nachtzuglinie geben.
Mit den neuen Angeboten steigen auch die Preise. Tickets im Fernverkehr werden mit dem Fahrplanwechsel im Schnitt um 5 Prozent teurer. Flextickets kosten dann sogar knapp 7 Prozent mehr. Wenn Sie schnell sind, können Sie Tickets jetzt noch zum alten Tarif buchen.
Im Dezember zahlen Sie keinen Abschlag für Gas- und Fernwärme
Für Gas und Fernwärme fallen für Sie im Dezember keine Kosten an, denn den Abschlag übernimmt der Bund. Ab März 2023 soll dann die Gaspreisbremse gelten.
Als Mieterin und Mieter werden Sie die Entlastung in ihrer jährlichen Nebenkostenabrechnung im Nachhinein finden. Überweisen Sie Ihren Abschlag monatlich selbst, müssen Sie aktiv werden und die Zahlung für Dezember eigenhändig stoppen – beziehungsweise den Dauerauftrag aussetzen. Alles Weitere zur Soforthilfe und wie sie funktioniert finden Sie auf den Seiten der Bundesregierung.
300 Euro Energiegeld für Rentnerinnen und Rentner
Rentnerinnen und Rentner erhalten einmalig eine Energiepreispauschale (EPP) in Höhe von 300 Euro. Dazu zählen alle, die zum Stichtag 1. Dezember 2022:
- Alters-, Erwerbsminderungs-, Witwen- oder Waisenrente der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen oder
- Anspruch auf Versorgungsbezüge nach dem Beamten- oder dem Soldatenversorgungsgesetz haben.
Ausgezahlt werden soll die Einmalzahlung bis zum 15. Dezember 2022 automatisch von den Rentenkassen. Die EPP ist steuerpflichtig, wie jede reguläre Rentenerhöhung. Es kann darüber hinaus bei bestimmten Personen passieren, dass sie durch die Einmalzahlung in die Steuerpflicht rutschen und eine Steuererklärung abgeben müssen, weil durch die Bonuszahlung die Grenze des steuerlichen Grundfreibetrags überschritten wird.
Probealarm: Am 8. Dezember klingelt die Hälfte aller Smartphones
Wer sich innerhalb eines deutschen Mobilfunknetzes aufhält, sollte am 8. Dezember 2022 um 11 Uhr eine Testwarnmeldung der höchsten Warnstufe auf das Smartphone erhalten. Der Warntext soll sich durch ein lautes Signal bemerkbar machen. Bund, Länder und Kommunen wollen damit die Warnsysteme für Krisen- und Katastrophenfälle testen, um Menschen in diesen Situationen besser zu schützen, teilte das Bundesministeriums des Innern und für Heimat mit. Um die Nachricht zu erhalten, muss das Betriebssystem des Handys auf dem aktuellen Stand und das Gerät eingeschaltet sein. Es darf sich nicht im Flugmodus befinden.
Neben bundesweiten Smartphone-Meldungen sollen künftig auch Sirenen und die Warn-App NINA zum Einsatz kommen.
Der Jahreswechsel wird wieder lauter
Das Böllern an Silvester kehrt zurück. Zwei Jahre lang galt ein Verkaufsverbot von Raketen und Böllern, um die Krankenhäuser in der Corona-Pandemie vor Überlastung zu schützen. 2022 dürfte sich das vielerorts wieder ändern. Städte und Landkreise dürfen selbst über ein Böllerverbot entscheiden.
(Stand: 30.11.2022)