Wo Ihre Verbraucherrechte gestärkt werden, was teurer wird, wann der Impfstoff für Kinder kommt
Der letzte Monat im Jahr 2021 hält noch einmal einige Neuigkeiten für Verbraucherinnen und Verbraucher bereit. Viele Änderungen sind positiv für Sie. Wir haben die wichtigsten Neuerungen zusammengestellt.
Smartphone-, Internet- oder Telefonverträge: Rechte für Kundinnen und Kunden gestärkt
Am 1. Dezember tritt die Novelle des Telekommunikationsgesetzes in Kraft und mit ihr kommen neben mehr Transparenz auch verbraucherfreundlichere Regelungen für Festnetz-, Internet- und Mobilfunkverträge, wie die Verbraucherzentrale NRW bekannt gab.
Das sind einige der Neuerungen:
- Automatische Vertragsverlängerungen fallen künftig weg. Bisher galt: Wenn Sie ihrem Anbieter nicht rechtzeitig bekannt gegeben haben, ob Sie beispielsweise Ihren Smartphone- oder Internetvertrag kündigen oder fortführen wollen, verlängerte der sich automatisch und war im schlimmsten Fall erst nach weiteren 12 Monaten kündbar. Ab Dezember – nach Ablauf einer Mindestvertragslaufzeit – können Sie ihre Verträge nun monatlich beenden.
- Ziehen Sie um und Ihr Anbieter kann die bisher vertraglich geregelten Leistungen am neuen Wohnort nicht mehr anbieten, beispielsweise die gewünschte Bandreite des Internets, können Sie sogar innerhalb der Mindestvertragslaufzeit mit einmonatiger Frist kündigen.
- Neue Rechte bekommen Sie auch bei schlechten Leistungen des jeweiligen Anbieters. Sie haben in diesem Fall künftig die Möglichkeit, den Vertrag fristlos zu kündigen, Zahlungen zu mindern oder das Recht auf Entschädigung. Das gilt, wenn beispielsweise die Dienste eingeschränkt sind – also wenn die versprochene Bandbreite nicht gewährleistet wird oder der Internetanschluss deutlich zu langsam ist beziehungsweise regelmäßig ausfällt.
- Haben Sie sich in der Eile mal wieder einen Mobilfunk-, Internet- oder Festnetzvertrag am Telefon aufschwatzen lassen? Keine Sorge, ab Dezember ist ein Abschluss per Telefon nur noch wirksam, wenn Sie ihn zusätzlich schriftlich genehmigt haben. Der Anbieter muss Ihnen eine Vertragszusammenfassung in Textform zusenden – etwa ein PDF per E-Mail oder in Briefform. Ansonsten sind telefonisch vereinbarte Verträge in Zukunft ungültig.
Neben den genannten gibt es diverse weitere Verbesserungen für Verbraucherinnen und Verbraucher. Das Gesetz gilt für neue sowie für bereits bestehende Verträge.
Neue Rahmenbedingungen zum Tracken von IP-Adressen und Co.
Ab 1. Dezember tritt auch das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) in Kraft. Besonders Onlinehändlerinnen und -händler sowie Anbieter von Telemedien sind von dem Gesetz betroffen. Beispielsweise ändern sich künftig die rechtlichen Rahmenbedingungen zum Tracken von IP-Adressen und Gerätedaten. Sind Sie im E-Commerce aktiv, ist es sinnvoll, sich mit dem Gesetz vertraut zu machen.
Bahnfahren kostet ab Mitte Dezember mehr
Zusammen mit dem neuen Winterfahrplan ab dem 12. Dezember 2021 erhöht die Deutsche Bahn ihre Preise – insgesamt im Schnitt um zwei Prozent mehr, wie das Unternehmen mitteilte. Vor allem Pendlerinnen und Pendler sowie die Stammkundschaft müssen künftig tiefer in den Geldbeutel greifen.
Die Flexpreise sowie die Preise für Streckenzeitkarten steigen durchschnittlich um 2,9 Prozent. Um 2,9 Prozent erhöhen sich die Preise für die Bahncards 25, 50 und 100.
Unverändert bleiben die Super Sparpreise und die Sparpreise. Auch bei den Sitzplatzreservierungen ändert sich nichts.
Auch viele Verkehrsverbände heben zum Jahreswechsel die Ticketpreise für Bus- und Bahnfahrten an. Was in einzelnen Regionen dann gilt, lesen Sie hier.
Alle Jahre wieder: Freistellungsauftrag prüfen
Wenn Sie Geld sparen oder angelegt haben beziehungswiese mehrere Konten und Depots besitzen, haben Sie steuerlich einen Freibetrag auf Ihre gesamten Kapitalerträge. Dafür müssen Sie einen Freistellungsauftrag bei der jeweiligen Sparkasse, Bausparkasse, Bank oder Versicherung einreichen. Der sogenannte Sparer-Pauschbetrag liegt derzeit
- für Ledige bei bis zu 801 Euro
- für zusammenveranlagte Verheiratete oder Verpartnerte bei bis zu 1.602 Euro.
Den Pauschbetrag können Sie auf mehrere Konten und Depots verteilen und im jeweiligen Jahr beliebig oft ändern. Jeweils vor dem 31. Dezember ist es sinnvoll, Ihre Freistellungsaufträge zu kontrollieren und zu prüfen, ob diese noch optimal aufgeteilt sind. Ansonsten kann eine neue Anpassung ratsam sein. Nur bis spätestens zum letzten Bankarbeitstag am 30. Dezember berücksichtigen Kreditinstitute in der Regel Änderungen. Fragen Sie am besten bei Ihrem Institut nach, welche genauen Fristen dort gelten.
Kommt es doch mal vor, dass Sie Ihre Freistellungsaufträge ungünstig auf verschiedene Finanzinstitute verteilt haben und folglich zu viel Abgeltungssteuer an das Finanzamt abführen müssen, können Sie sich die zu viel gezahlte Summe über Ihre Einkommensteuererklärung zurückholen.
Das kosten Weihnachtsbäume 2021
Ähnliche Preise für Weihnachtsbäume wie im Vorjahr – andere Schwerpunkte bei Käuferinnen und Käufer – das ergeben Prognosen des Bundesverbands der Weihnachtsbaumerzeuger für 2021.
Inflation, Lieferengpässe, steigende Transport- und Personalkosten: Was sich bei einigen Produkten dieses Jahr stark bemerkbar macht, wird sich bei den Weihnachtsbäumen kaum auswirken. Die Preise sollen laut Verbandsangaben im Großen und Ganzen konstant bleiben, Engpässe sind nicht zu erwarten.
So soll die besonders beliebte Nordmanntanne – rund 80 Prozent der Menschen entscheiden sich in der Regel für diese Baumart – wie in der vergangenen Saison pro Meter zwischen 21 und 27 Euro kosten. Blautannen sind mit 12 bis 16 Euro günstiger zu bekommen. Für Fichten müssen Sie rund 9 bis 12 Euro ausgegeben.
Die Weihnachtsbaumerzeuger sehen einen Trend bei der Auswahl der Bäume. Die Menschen hierzulande tendieren beim Kauf zunehmend zu kleineren Bäumen: „Das könnte der Tatsache geschuldet sein, dass es immer weniger Wohnraum und mehr Singlehaushalte gibt als noch vor ein paar Jahren“, mutmaßt Saskia Blümel, Geschäftsführerin des Bundesverbandes der Weihnachtsbaumerzeuger laut des Nachrichtenportals „t-online.“.
In Deutschland werden jährlich 23 bis 25 Millionen Weihnachtsbäume verkauft. Ein Baum mit einer Größe von 1,75 bis 2 Meter braucht circa zehn Jahre, bis er ausgewachsen ist, so der Verband.
Geldgeschenke zu Weihnachten: Ausgefallene Bastelanleitungen
Geldgeschenke zählen nicht gerade zu den kreativsten Überraschungen. Doch einige Menschen wünschen sich bewusst lieber Geld von ihren Liebsten, um selbst entscheiden zu können, was sie sich kaufen beziehungsweise, weil sie es anlegen wollen. Wie Sie Ihre Geldgeschenke schnell und ohne Hilfsmittel und Chichi weihnachtlich aufpeppen, zeigen wir Ihnen hier.
Überweisung an den Festtagen – das müssen Sie beachten
Vielleicht wollen Sie Geld aber lieber anders verschenken, zum Beispiel direkt auf das Konto der oder des Beschenkten senden. Damit das Geld rechtzeitig ankommt, sollten Sie die Fristen für Überweisungen rund um die Weihnachtsfeiertage und den Jahreswechsel genau kennen. Das gilt auch für Rechnungen, die pünktlich gezahlt werden müssen. Alles Wichtige zu den Fristen finden Sie hier.
Neuerungen bei Corona
2,4 Millionen Dosen Impfstoff für Kinder ab fünf Jahren
Ab Mitte Dezember wird in Deutschland die Corona-Impfung für Kinder ab fünf Jahren mit Biontech/Pfizer möglich sein. Die Europäische Arzneimittelbehörde (EMA) hat am 25. November bekannt gegeben, dass sie den Einsatz des Covid-19-Impfstoffs von Biontech und Pfizer bei Kindern im Alter von fünf bis elf Jahren erlaubt, wie die „Süddeutsche Zeitung“ schreibt. Laut Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) soll spätestens ab 20. Dezember das Vakzin in Europa ausgeliefert werden. Deutschland würde rund 2,4 Millionen Impfdosen auf einen Schlag erhalten.
In Europa ist der Impfstoff von Biontech/Pfizer momentan erst für Menschen ab zwölf Jahren zugelassen. In Israel wie auch den USA dürfen Kinder damit bereits geimpft werden.
Strengere Maßnahmen
Die Bundesregierung hat neue Corona-Maßnahmen beschlossen. Viele Bundesländer verschärfen ihre Corona-Regeln angesichts der steigenden Infektionszahlen immer mehr. Angefangen von der 3G-Regel am Arbeitsplatz und im öffentlichen Nah- und Fernverkehr über 2G und 2G Plus in vielen Bereichen bis hin zur Ausgangssperre für Ungeimpfte.
Auch die Weihnachtsmärkte wurden in einigen Bundesländern inzwischen abgesagt beziehungsweise nach Eröffnung bereits wieder geschlossen. Viele Marktbetreiber bangen nun um ihre Existenz. Noch-Wirtschaftsminister Peter Altmeier (CDU) kündigte nun auch für sie im Rahmen der Überbrückungshilfe Unterstützung an.
Spätestens am 9. Dezember soll bei der nächsten Ministerpräsidentenkonferenz über das weitere Vorgehen in der Corona-Pandemie beraten werden.