Das sind die Neuigkeiten im August

Das sind die Neuigkeiten im August

Arbeitsvertrag ist nicht gleich Arbeitsvertrag. Während er die festgelegten Rahmenbedingungen des Arbeitsverhältnisses abbildet, schützt er sowohl Arbeitnehmende als auch Arbeitgebende vor rechtlichen Streitigkeiten. Ab August müssen Arbeitsverträge einen neuen EU-Standard erfüllen. Außerdem tritt ab dem Wintersemester die BAföG-Reform in Kraft.

Neuer Standard für Arbeitsverträge

Nicht immer sind Arbeitsverträge in Deutschland vollständig. Teils fehlen wichtige Informationen zu den Arbeitsbedingungen oder Angaben enthalten Mängel. Laut Bundesarbeitsministerium händigen sogar 10 Prozent der Unternehmen in Deutschland ihren Angestellten keinen Arbeitsvertrag aus.

Ab August müssen Arbeitsverträge einen neuen EU-Standard erfüllen. Bereits seit 2019 gibt es die Richtlinie. Diese wird bis zum 31. Juli 2022 in das nationale Recht übertragen. Der Bundestag stimmte den damit verbundenen Änderungen am Nachweisgesetz zu.

Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen müssen bestehende und neue Arbeitsverträge auf ihre Richtigkeit prüfen. Sind die Verträge bis zum 1. August 2022 nicht angepasst, droht Unternehmen ein Bußgeld von bis zu 2.000 Euro pro Arbeitsvertrag.

Diese Punkte müssen im angepassten Arbeitsvertrag genannt sein:

  1. Dauer der Probezeit
  2. Arbeitsort: Wo dieser ist oder ob dieser frei wählbar ist.
  3. Vergütungsbestandteile: Diese müssen mit der Fälligkeitsangabe und der Art der Auszahlung genannt werden. Auch der finanzielle Ausgleich von Überstunden, Zuschlägen, Zulagen, Prämien und Sonderzahlungen müssen aufgelistet werden.
  4. Vereinbarte Arbeitszeit: Dazu zählen auch Ruhepausen und Ruhezeiten. Im Fall von Schichtarbeit muss das Schichtsystem, dessen Rhythmus und die Voraussetzungen für Schichtänderungen angegeben werden.
  5. Überstunden: Möchte ein Arbeitgeber oder eine Arbeitgeberin in Zukunft Überstunden anordnen, sind die Voraussetzungen schriftlich festzuhalten.
  6. Kündigung: Der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin muss hier das Vorgehen im Falle einer Kündigung erläutern. Es muss schriftlich über die Kündigungsfrist informiert werden. Außerdem muss der Zeitraum, indem eine angestellte Person eine Kündigungsschutzklage erheben kann, angegeben sein.
  7. Weiterbildung: Es muss über Fortbildungsmöglichkeiten und den möglichen Anspruch auf ebendiese informiert werden.
  8. Betriebliche Altersvorsorge: Der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin muss Namen und Anschrift des Versorgungsträgers angeben.
  9. Vereinbarungen zu Entsendungen von Angestellten ins Ausland: Wesentliche Arbeitsbedingungen sind schriftlich festzulegen, sollte der Auslandsaufenthalt länger als vier Wochen andauern.

Wird der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin nicht von allein tätig, hat der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin das Recht, nachträglich innerhalb von sieben Tagen über die Rahmenbedingungen Ihrer Beschäftigung schriftlich informiert zu werden.

Gründung einer GmbH ab August auch online möglich

Möchten Sie eine eigene GmbH gründen, können sie den Antrag ab dem 1. August 2022 auch online einreichen. Die Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie macht das, was in vielen EU-Ländern bereits Standard ist, nun auch in Deutschland möglich.

BAföG-Reform: Mehr Geld für Studierende

Dank der BAfög-Reform gibt es bereits zum neuen Schuljahr und Wintersemester mehr Geld. Das sind die wesentlichen Änderungen:

  • Der Satz für Studierende steigt von 427 auf 452 Euro im Monat. Für Miete erhalten sie in Zukunft 360 statt 325 Euro.
  • Für Schüler und Schülerinnen sowie Auszubildende werden die Sätze von 585 auf 632 Euro erhöht.
  • Die Freibeträge beim Einkommen der Eltern steigen von 2.000 Euro auf 2.415 Euro.
  • Ab jetzt können Studierende durch Nebentätigkeiten 330 Euro statt 290 Euro dazuverdienen.
  • Das Schonvermögen beträgt für unter 30-Jährige bis zu 15.000 Euro, bei über 30-Jährigen bis zu 45.000 Euro.
  • Auch die Altersgrenze für die Förderung wurde angehoben. Sie beträgt nun 45 statt 35 Jahre.
  • Der Antrag soll in Zukunft komplett digital gestellt werden können.

Schulstart in den Bundesländern

Von Anfang bis Ende August trudeln Schülerinnen und Schüler wieder in den Klassenräumen ein. In Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein findet die sommerliche Auszeit als Erstes ein Ende, während in Bayern und Baden-Württemberg erst im September die Schulgebäude wieder aufgeschlossen werden. Gerade für Schulanfänger und Schulanfängerinnen ist der Neustart aufregend. Hier lesen Sie, was Eltern in Deutschland für den Schulstart durchschnittlich ausgeben.

Strom und Gas werden teurer

Die Preise für Strom und Gas steigen weiter. Aufgrund der politischen Lage droht ein Gaslieferungsstopp aus Russland. Die Folge wären dann noch höhere Preise. Aktuell werden in Deutschland Maßnahmen und Regelungen diskutiert. Damit Sie sich als Verbraucher oder Verbraucherin absichern, sollten Sie ab August Geld für eine wahrscheinliche Nachzahlung beiseitelegen. Laut Verbraucherzentrale sollte die Sparrate mindestens die Summe Ihres Abschlags betragen. Zahlen Sie monatlich 50 Euro für Gas, sollten Sie zusätzlich 50 Euro im Monat beiseitelegen. Damit Sie in der Heizsaison nicht unnötig Energie verbrauchen, lesen Sie hier, wie Sie die Heizkosten möglichst geringhalten.