Neues im November 2024

Neues im November 2024
Im Herbstmonat November wird es einfacher, den eigenen Namen und das eingetragene Geschlecht zu ändern. Der neue Ausweis kommt per Post – das spart viel Rennerei. Von gelockerten Regeln für den Drohneneinsatz profitieren Landwirtschaft und Tiere gleichermaßen – ein Überblick.

Ein Behördengang weniger: Ausweisdokumente kommen bequem per Post

Ausweis verloren oder Pass abgelaufen? Der mehrfache Gang zum Bürgeramt ist vor allem für Berufstätige mühselig. Daher ist es umso erfreulicher, dass Sie sich ab November zumindest den Weg zum Abholen Ihrer Dokumente sparen können. Denn dann können Sie sich sogenannte hoheitliche Dokumente wie den Personalausweis oder Reisepass gegen Gebühr per Post zuschicken lassen.

Eine flächendeckende Umstellung  wird aus technischen und organisatorischen Gründen laut Bundesinnenministerium aber noch bis Frühjahr 2025 dauern 

Drohnen zum Tierschutz dauerhaft erlaubt

Manche Tiere wie Rehkitze und Junghasen suchen Schutz in hohem Gras. Da Landwirtinnen und Landwirten oft nur ein kleines Zeitfenster bleibt, um ihre Wiesen und Weiden zu mähen und die Tiere im dichten Gras meist mit bloßem Auge kaum erkennbar sind, werden sie regelmäßig von Mähmaschinen verletzt oder getötet.

Um die Tiere besser schützen zu können, sind ab dem 20. November auf Feldern Drohnen mit Wärmebildkameras dauerhaft erlaubt. Grundsätzlich gilt für Kameradrohnen ein Mindestabstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten von 150 Metern. Was im dichtbesiedelten Deutschland mit Feldern, die oft an Wohn- oder Gewerbegebiete anschließen, für Landwirtinnen und Landwirte ein Nachteil ist. Verkehrsminister Volker Wissing hebt die Einschränkungen für die Landwirtschaft nun auf. Der Mindestabstand darf auf 10 Meter reduziert werden, wenn entsprechend tief geflogen wird.

Gesetzesänderung im November: Selbstbestimmungsgesetz trifft auf Resonanz

Im November tritt das Selbstbestimmungsgesetz in Kraft, das besonders für transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nicht binäre Menschen eine Erleichterung sein soll. Dementsprechend lassen sich ab 1. November der Geschlechtseintrag und der Vorname bei Standesämtern ändern. Das Ganze ist dann künftig ohne psychiatrische Gutachten, ärztliche Bescheinigungen oder richterliche Beschlüsse möglich – eine einfache Erklärung reicht aus.

Die Anmeldefrist beträgt drei Monate. Bereits seit August können Anträge für die Änderung gestellt werden. Tausende Menschen haben sich schon angemeldet, um mit Inkrafttreten des Gesetzes ihren Geschlechtseintrag und/ oder Namen ändern zu lassen.

Die Wirtschafts-Identifikationsnummer kommt

Ab November erhalten wirtschaftlich Tätige, Unternehmen und Einzelpersonen automatisch eine Wirtschafts-Identifikationsnummer vom Bundeszentralamt für Steuern. Diese soll die Kommunikation mit Behörden erleichtern. Wer bis Ende November keine Nummer hat, muss sich nicht sorgen, da sie noch nicht verpflichtend ist. Die Vergabe dauert voraussichtlich bis 2026.